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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der entsorgo GmbH

Stand 11/22

1 Allgemeines und Begriffsbestimmungen

1.1 entsorgo bietet deutschlandweit die Organisation und Durchführung von Entsorgungsleistungen, Organisation und Beratung zu Bauvorhaben, Vermittlung von Materialanalysen, Verkauf von Waren, sowie die Vermietung von Containern und Entrümpelungsdienstleistungen an. Über die Online Plattform www.entsorgo.de, dem Login-Bereich app.entsorgo.de, die entsorgo-Hotline, der nativen mobile APP entsorgo-APP und per E-Mail können verbindliche Dienstleistungsverträge zwischen Kunden und der entsorgo GmbH geschlossen werden. Die Aufträge werden von entsorgo selbst oder von Partnern lokal ausgeführt. Vertragspartner ist alleine die entsorgo GmbH, die unter Umständen eingesetzten Partner werden als deren Subunternehmer tätig. Im Folgenden wird von entsorgo die Rede sein, hiermit ist die entsorgo GmbH als rechtlich Berechtigte und Verpflichtete gemeint.

1.2 Soweit nicht anders ausdrücklich angegeben, gilt folgende Begriffsbestimmung: Behälter im Sinne dieser AGB sind (Abfall-)Container, Gitterboxen, Säcke und/oder entsorgo BigBags.

2 Geltung der Geschäftsbedingungen

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen von Verbrauchern gemäß 13 BGB, die über die in 1.1 beschriebenen Kanäle erfolgen. Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, als auch für Buchungen von Unternehmen i.S.d. §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.

Für die Übernahme aller Aufträge, Leistungen und Lieferungen sind ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

2.2 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB.

2.3 Für Bestellungen gelten ausschließlich diese AGB oder schriftlich getroffene Nebenabreden. Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine/ihre Geschäfts- bzw. Einkaufbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 

3 Registrierung als Kunde

3.1 Die Bestellung von Leistungen über www.entsorgo.de ist ohne Registrierung als Gast oder über die Erstellung eines Benutzerkontos möglich.

3.2 Zum Abschluss des Bestellvorgangs über die Website www.entsorgo.de bieten wir dem Kunden an einen Benutzeraccount anzulegen. Dies ist kostenfrei und hat zum einen organisatorische Vorteile als auch finanzielle (Zugriff auf alle bisherigen Bestellungen, Einsicht in die persönliche Abfallstatistik, Download von Rechnungen, Nutzung von Bestandskundenangeboten, etc.). Ein Abschluss einer Bestellung über die APP ist nur mit Benutzeraccount möglich.

3.3 Die für den Benutzeraccount benötigten Daten werden automatisch aus dem Bestellvorgang erfasst. Wir vergeben ein einmal Passwort das, bei der ersten Anmeldung im 2-Wege-Verfahren, geändert werden muss. Der Kunde versichert, dass die von ihm getätigten Angaben bei der Bestellung wahr und vollständig sind. Soweit sich persönliche Daten ändern, obliegt es dem Kunden, die veränderten Daten in seinem Benutzerkonto zu aktualisieren. Alle Änderungen können nach erstmaliger Registrierung online vorgenommen, bzw. angefragt werden. Rechnungsrelevante Änderungen (wie z.B. Änderung eines Privatkunden zu einer GmbH) werden durch die entsorgo Mitarbeiter nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen vorgenommen.

3.4 Alle eingegebenen Daten, insbesondere die personenbezogenen Daten werden zur Auftragserfüllung benötigt und gespeichert. Unter Beachtung der DSGVO, des TMG und des BGB sind die Daten in einer verschlüsselten Kundendatenbank gesichert. Einzelheiten können der Datenschutzerklärung entnommen werden. Die Daten werden zur Abwicklung von Aufträgen und Rechnungsstellung genutzt
und bei Bedarf zur Erfüllung einer gebuchten Dienstleistung an Partner weitergegeben. Mit diesen haben wir entsprechende Verträge zur Einhaltung des Datenschutzes geschlossen.

3.5 Der Kunde verpflichtet sich, sein Passwort geheim zu halten und seinen Account vor Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Der Kunde kann jederzeit sein Passwort ändern oder über entsorgo telefonisch oder via E-Mail einen Passwortreset anfordern. Zu beachten ist, dass zur Änderung des Passwortes aus Sicherheitsgründen der Kunde Zugriff auf sein E-Mail Postfach benötigt. Bei Verdacht auf Missbrauch des Kundenkontos ist entsorgo unverzüglich zu informieren.

3.6 Bei Verdacht auf Missbrauch der Leistungen von entsorgo oder bei Angabe offensichtlich falscher Daten hat enstorgo das Recht, eine Registrierung unverzüglich zu sperren und die Verträge mit dem betreffenden Kunden fristlos zu kündigen. Ist ein Missbrauch nachweisbar, den der Kunde zu vertreten hat, geht der daraus entstehende Schaden zu Lasten des Kunden.

4 Vertragsschluss

4.1 Die dargestellten Produkte im entsorgo Online-Shop, auf der Homepage, sowie in der APP, stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Mietgegenstände und Kaufgegenstände sowie technische Leistungen, Betriebseigenschaften und Verwendbarkeit sind ungefähre Angaben. Sie werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch entsorgo Vertragsbestandteil. entsorgo behält sich ausdrücklich die Vermietung eines anderen als des angebotenen Mietgegenstandes vor, falls der andere Mietgegenstand für den durch den Kunden beabsichtigten Gebrauch in vergleichbarer Weise geeignet und dem Kunden zumutbar ist. So können z.B. Container in ihren Abmessungen variieren, oder es kann eine gänzlich andere Containergröße geliefert werden, die mindestens das gleiche Volumen fassen kann.

Der durch den Kunden gewählte Stell-/Leistungstag ist als Wunschtag zu verstehen und wird erst nach Terminbestätigung durch entsorgo verbindlich. Die gewählte Liefertageszeit wird immer versucht zu erfüllen allerdings ist diese abhängig von unzähligen Äußeren Einflüssen und wird explizit nicht garantiert.

Mit Klicken auf “kostenpflichtig Bestellen”, „bezahlen“ oder „jetzt buchen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Produkte und/oder Dienstleistungen ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt automatisiert und unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Diese stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Kunde wird im Anschluß weitergeleitet zum gewählten Zahlungsdienstleister über welchen er eine Akontozahlung durchführen kann. Durch Versand einer Auftragsbestätigung nebst Rechnung per E-Mail bzw. durch Auftragsbestätigung im entsorgo-Tool oder durch Auslieferung der Produkte kann entsorgo die Bestellung verbindlich annehmen.

4.2 Bei Bestellung via Hotlineanruf unter den auf der Homepage angegebenen Rufnummern, per WhatsAPP oder per LiveChat gibt der Kunde i.S.d. § 2.1 seine Bestellung gegenüber entsorgo ab. Durch Versand einer Auftragsbestätigung nebst Rechnung per E-Mail bzw. durch Auftragsbestätugung im entsorgo-Tool oder durch Auslieferung der Produkte kann entsorgo die Bestellung verbindlich annehmen.

4.3 Nimmt entsorgo ein Angebot eines Kunden nicht an, für das bereits eine Zahlung erfolgt ist, erstattet entsorgo dem Kunden den gezahlten Betrag zurück. Gegebenenfalls kann dies bis zu 10 Werktagen Bearbeitungszeit benötigen. entsorgo nutzt hierfür die gleiche Zahlungsart, die der Kunde bei Bestellung gewählt hat. Sollte der Kunde eine Überweisung via onlinebanking oder den Zahlungsdienstleister Klarna getätigt haben bedarf es zur Rücküberweisung die Bankverbindung des Kunden. Diese muss schriftlich an [email protected] unter Angabe der Buchungsbestätigungsnummer und Bitte um Rücküberweisung auf entsprechendes Konto erfolgen.

4.4 Der Auftrag ist, mit Ausnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts, unwiderruflich.

5 entsorgo’s Leistungen 

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich unter Berücksichtigung der in Ziffer 4.1 formulierten möglichen Abweichungen nach der im entsorgo-Rechner jeweils hinterlegten Produktbeschreibung. Bei einer Bestellung über die Hotline, oder einem anderen Kanal, richtet sich der Leistungsumfang nach der Produktbeschreibung in der Auftragsbestätigung. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Textform.

5.2 Eine eventuell bestehende Andienungspflicht bzw. Überlassungspflichten aus der öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflicht des Kunden, bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. Daraus resultierende öffentliche Gebühren aus länderspezifischen bzw. kommunalen Andienungspflichten des Kunden sind ebenfalls unbeeinflusst.

5.3 Die bestellten Produkte und/oder Dienstleistungen werden entsprechend der Rechnung, Angaben bei der Buchung im entsorgo-Rechner, unter Berücksichtigung der in Ziffer 4.1 möglichen Abweichungen und den ggf. getroffenen Sondervereinbarungen, denen entsorgo schriftlich zugestimmt hat,  geliefert bzw. erbracht.

5.4 Vereinbarte Liefer- und Abholtermine können vom Kunden verschoben werden. Eine etwaige Änderung muss bis spätestens 12 Uhr mittags am Vorarbeitstag vor Termin bekanntgegeben und von entsorgo schriftlich bestätigt worden sein. 

5.5 entsorgo holt ausschließlich Container ab, die im Zusammenhang mit einer Bestellung bei entsorgo stehen. Auch das versetzen oder transportierten fremder Container ist ausgeschlossen.

5.6 Zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ist entsorgo berechtigt die entsprechenden Dienstleistungen, einschließlich der Beförderung, ganz oder teilweise auf einen geeigneten Nach- oder Subunternehmer zu übertragen.

5.7 Die bereitgestellten Container sind und bleiben Eigentum von entsorgo bzw. des beauftragten Dritten.

5.8 Sofern schriftlich beauftragt beantragt entsorgo eine Sondernutzungserlaubnis für die Stellung der Behälter im öffentlichen Raum bei der jeweiligen Stadt/Kommune. Hierzu sind ggf. Zuarbeiten des Kunden notwendig. entsorgo garantiert keine Erteilung der beantragten Erlaubnis sondern bietet lediglich die Antragstellung als Dienstleistung an.

6 Mietzeit / Kündigung / Rückgabe

6.1 Die Container werden zur Sammlung von Abfällen dem Kunden mietweise so wie bestellt bzw. schriftlich vereinbart aber für maximal vierzehn (14) Tage zur Verfügung gestellt.

6.2 Gitterboxen zur Sammlung von Elektro-Abfällen stellt entsorgo dem Kunden mietweise so wie bestellt bzw. schriftlich vereinbart für maximal vierzehn (14) Tage zur Verfügung.

6.3 entsorgo-BigBags zur Sammelung von Abfällen gehen nach Lieferung in das Eigentum des Kunden über.

6.4 Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses über Container und/oder Gitterboxen nach Ablauf der Mietzeit ist ausgeschlossen. Im Falle der Inanspruchnahme des Mietgegenstands nach Ablauf der Mietzeit oder für den Fall, dass entsorgo die Abholung des Mietgegenstands wegen dem Kunden zurechenbaren Verschuldens nicht möglich ist, besteht der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.

6.5 Der Kunde ist verpflichtet, sollte keine Abholung bei Vertragsschluss deklariert worden sein, entsorgo proaktiv schriftlich per E-Mail oder im entsorgo-tool (via Login) mitzuteilen wann der Behälter abgeholt werden soll. Dieser Wunschtermin zur Abholung muss an Werktagen liegen und mindestens 48 Stunden Vorlaufzeit haben. Im Falle des Verstoßes gegen die Ankündigungsfrist ist der Kunde zur Fortzahlung des Mietzinses für die Dauer der durch die verspätete Ankündigung verursachten Verzögerung der Abholung verpflichtet. Sofern entsorgo die Abholung des Mietgegenstandes bei dem Kunden schuldet, erfolgt diese binnen 14 Tagen nach Vertragsbeendigung.

6.6 Während der Mietzeit haftet der Kunde für alle wesentlichen Schäden am Container/Gitterbox insbesondere an den mitgelieferten Deckeln. 

7 Pflichten des Kunden, Stell- und Füllbedingungen

7.1 Sollte ein gelieferter Container/Gitterbox wesentliche Schäden aufweisen ist der Kunde verpflichtet diese entsorgo mitzuteilen und ein Foto einzureichen.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme und ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung gegeben sind. Er stellt ebenfalls sicher, dass zwischen 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr am Tag der Lieferung die erforderlichen Platzverhältnisse vorhanden sind, sowie eine freie Anfahrt zum gewünschten Abstellplatz/Leistungsort gegeben ist. Gleiches gilt für die Abholung am vereinbarten Abholtag. 

7.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass ein geeigneter Stellplatz vorhanden, das heißt die Bodenbeschaffenheit und Anfahrbarkeit geeignet, und dieser entsorgo respektive seinem Subunternehmer eindeutig bekannt gemacht ist.

7.4 Der Kunde ist verpflichtet, Menge, Beschaffenheit und Zusammensetzung des Abfalls in der Bestellung richtig und vollständig zu deklarieren. Für Abweichungen seiner Angaben mit den tatsächlich im Behälter befindlichen Abfällen haftet der Kunde und trägt jegliche Mehraufwände die in der Entsorgung und Bearbeitung des Auftrags anfallen. 

7.5 Wird entsorgo durch Dritte wegen solcher Schäden bzw. fehlerhafter Angaben in Anspruch genommen, so hat der Kunde entsorgo vollen Ersatz zu leisten.

7.6 Sollte der Kunde eine Änderung des Vertrags im Hinblick auf die Zusammensetzung der Abfälle oder der zeitlichen Termine wünschen hat er dies schriftlich an entsorgo zu übermitteln noch bevor der Behälter abgeholt wird. Entsorgo steht es frei diese Änderungen durch neuen Vertrag anzunehmen oder abzulehnen.

7.7 Die Behälter sind ausschließlich mit den vertraglich festgelegten Abfällen zu befüllen. Hilfestellungen bei Fragen findet der Kunde auf entsorgo.de, im entsorgo Chat, per E-Mail oder gerne auch telefonisch.
Alle Einschätzungen in welche Abfallkategorien die Abfälle des Kunden fallen sind Annahmen auf Grundlage der Darstellungen des Kunden. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung und Nachweis der Abfallerzeugung empfiehlt entsorgo die Erstellung von Materialanalysen.

7.8 entsorgo bzw. sein Subunternehmer prüft die bereitgestellten Abfallstoffe daraufhin, ob sie den in der Bestellung angegebenen Spezifikationen und Mengen entsprechen. Diese Prüfung ist rein oberflächlich auf erkennbare äußerliche Mängel bzw. Abweichungen. Die finale Bestimmung des Abfalls erfolgt vom Endabnehmer des Abfalls d.h. der angefahrenen Deponie, Sortieranlage, Verwerters oder Sammelplatzes.

7.9 Die Verdichtung von Abfällen ist ausgeschlossen. 

7.10 Die maximale Befüllung eines Behälters ist höchstens bis zu seiner markierten Obergrenze oder seiner baulich bedingten oberen Ladekante gestattet. Container die überladen sind können nicht abgeholt werden. Hieraus entstehende Kosten für Leerfahrten hat der Kunde zu tragen.

7.11 entsorgo bzw. sein Subunternehmer ist berechtigt, die Annahme von Abfallstoffen, deren Beschaffenheit vom Inhalt der Bestellung abweicht, zu verweigern und entweder an den Kunden zurückzuführen oder einer ordnungsgemäßen Verwertung/Beseitigung zuzuführen. Die dadurch verursachten Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen. Die durch entsorgo übernommenen Leistungspflichten entbinden den Kunden nicht von seiner rechtlichen Verantwortung für die zu verwertenden bzw. zu beseitigenden Abfallstoffe. entsorgo weist darauf hin, dass eine Falschdeklaration nach KrWG strafbar ist und zu einer Anzeige führen kann.

7.12 Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, der straßenrechtlichen Verpflichtungen und Verkehrssicherungspflichten (z.B. ausreichende Beleuchtung oder Kenntlichmachung) der Behälter ist der Kunde verantwortlich.

7.13 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen. Dies gilt insbesondere für Genehmigungen zum Aufstellen der Mietgegenstände im öffentlichen Straßenraum.

7.14 Behälter und andere Mietgegenstände müssen durch den Kunden ordnungsgemäß gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl gesichert werden damit sie während der Standzeit nicht abhandenkommen, beschädigt oder über das mit der vertragsgemäßen Nutzung üblicherweise verbundene Maß hinaus verunreinigt oder abgenutzt werden. Sofern ein Deckel oder eine andere Abdeckung zu einem Container mitgeliefert wurde ist dieser zwischen den Befüllzeiten des Behälters zu verwenden und entsprechend zu sichern.

7.15 Der Kunde hat sicherzustellen, dass bei der Lieferung und Abholung die Stellplätze und Zufahrtswege frei zugänglich sind, so dass keine Schäden beim Befahren von Grundstücken, einschließlich der Zufahrtswege, der baulichen Einrichtungen und des Stellplatzes, zu befürchten sind. Der Kunde hat sich hierzu vorab zu Informieren und ggf. Genehmigungen von öffentlichen Behörden bzw. privaten Eigentümern einzuholen. 

7.16 Sollte der Kunde bei der Anlieferung oder Abholung zu von ihm verursachten Verzögerungen kommen, die länger als 15 Minuten dauern, trägt er hierfür die Mehrkosten

7.17 Sofern ein Kunde eine Entrümpelung beauftragt hat, ist dafür Sorge zu tragen, dass die zu entsorgenden Gegenstände frei zugänglich sind. Ungezieferbefall ist vor Auftragserledigung vom Kunden zu melden, sofern erforderlich und von entsorgo verlangt muss das Ungeziefer vor Arbeitsantritt beseitigt worden sein. Der Kunde hat dies auf Nachfragen nachzuweisen.

7.18 Der Kunde ist verpflichtet zur Entsorgung angemeldete Gegenstände, die durch andere Gewerke demontiert werden müssen, vorab abschließen zu lassen. Ins besondere gehören hierzu: Stark-/stromanlagen (z.B. Dunstabzugshauben, Gastro-Herde, etc.), Wasserinstallationen (Geschirrspüler, Thermen, Spülen etc.) und Gasanlagen (z.B. Herde, Heizungen, etc.).

7.19 Bei Bestellung von Asbest-Tests hat die Probe entsprechend der mitgelieferten Anleitung entnommen und zu beschriftet zu werden. Wenn der Anleitung nicht Folge geleistet wird, ist der Anbieter berechtigt, die Untersuchung der eingesandten Probe zu verweigern.

7.20 Bei Asbest-Tests ist es ebenfalls die Verantwortung des Kunden, die Sendung mithilfe des bereitgestellten Rücksendematerials an die auf dem Lieferschein angegebene Adresse des Labors zu versenden. Wenn die Bestellung an eine Lieferadresse in Deutschland oder Österreich versandt wird, sind die Rücksendekosten innerhalb dieser Länder im Preis enthalten. Ein kostenfreies Rücksendeetikett kann über den Login bei unserem Partner IVARIO generiert werden. Das Gleiche gilt für Bestellungen mit einer Lieferadresse in Großbritannien. Wenn die Sendung jedoch aus einem anderen Land zurückgesandt wird, ist der Kunde verpflichtet, ausreichend Porto zu zahlen. In diesem Fall trägt der Kunde die Portokosten für die Rücksendung.

7.21 Zur Auswertung eines Asbest-Tests ist es zwingend erforderlich die Website unseres Partners IVARIO zu nutzen und sich einen Benutzeraccount dort anzulegen. Die Auswertung erhalten unsere Kunden im Portal unseres Partners.


8 Preisgestaltung und Vergütung

8.1 Die auf www.entsorgo.de bzw. in der entsorgo-APP genannten Preise sind freibleibend und gelten inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Zusatzleistungen, die nicht von der online-Bestellung erfasst sind, jedoch gesetzlich vorgeschrieben oder durch den Kunden veranlasst wurden, können separat in Rechnung gestellt werden.

8.2 Für die finale Abrechnung ist die Einstufung des tatsächlich angefallenen Abfalls durch entsorgo maßgeblich. entsorgo ist im Falle von Abweichungen zur Bestellung berechtigt, eine angemessene Vergütung in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen. 

8.3 Der Kunde trägt die Mehrkosten für Wartezeiten von mehr als 15 Minuten bei der Behältergestellung, Behälterabholung, Direktbeladung sowie die Mehrkosten für vergebliche Leer-, An- oder Abfahrten (z.B. wenn ein Behälter nicht erfolgreich gestellt / abgeholt werden konnte), es sei denn, der Kunde hat die Wartezeiten bzw. die Fehlfahrt nicht zu vertreten. entsorgo ist berechtigt, dem Kunden die Wartezeit sowie Fehlfahrten in Rechnung zu stellen. Je angebrochene 15 Minuten erhebt entsorgo eine Gebühr von 50€ zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Fehlfahrten werden pauschal mit 150€ je Absetzcontainer und mit 200€ je Abrollcontainer zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Fehlfahrten für BigBag Abholungen werden mit 45€ zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Fehlfahrten bei Entrümpelungen werden mit 15% des Auftragsvolumens in Rechnung gestellt mindestens aber in Höhe einer Mindestmengenbuchung.

8.4 Sollte entsorgo bei Entrümpelungsaufträgen auf Kundenwunsch mehr abtransportieren und entsorgen als vertraglich vereinbart, hat der Kunde hierfür die Kosten zu tragen. Die Abrechnung erfolgt dann auf der tatsächlichen Mehrmenge.

8.5 entsorgo stellt dem Kunden Behälter für eine Mietzeit von 14 Tagen kostenfrei und erhebt eine Nutzungsausfallentschädigung pro Tag i.H.v 4,19€ für Absetzmulden und 10,19€ für Abrollcontainer (zzgl. Umsatzsteuer).

8.5 Ist der Kunde mehr als 8 Tage im Verzug mit der Zahlung der vereinbarten Mietentgelte, hat entsorgo das Recht, die Miet- und anderen Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu nehmen. Gleiches gilt bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.

8.6 Für die Beantragung von Sondernutzungserlaubnissen für Containerstellungen erhebt entsorgo eine Bearbeitungsgebühr von 50€ zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kosten für die erteilte Erlaubnis werden an den Kunden ohne Mehraufwände bei der Endabrechnung abgerechnet.

8.7 Für nicht im Zahlungsziel beglichene Rechnungen erhebt entsorgo 5€ Mahngebühren.

8.8 Sollte entsorgo einem Kunden, abweichend zum Pauschal-Onlineangebot, die Abrechnung nach Tonnage anbieten wird im Falle von Mindermengen eine Mindestabrechnung von einer Tonne erhoben. Abweichend zur Norm gilt die Mindestmenge von 0,5 Tonnen für Styropor, KMF und sonstige Dämmstoffe.

9 angebotene Zahlungsmittel 

9.1 Eine bar Zahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen, außer sie wird schriftlich im Vertrag festgehalten. Dies geschieht aber nur in Ausnahmefällen.

9.2. Für die Zahlung auf www.entsorgo.de oder in der entsorgo-APP stehen den Kunden die folgenden Zahlungsdienstleister zur Verfügung:

  • Klarna Sofortüberweisung
  • Paypal
  • Google-Pay
  • Apple-Pay
  • Stripe: Kredit- Visa Kartenzahlung
  • Vorkassenüberweisung
  • RatePay

9.2.1 Bei Vorkassenüberweisung findet eine Auftragsannahme durch entsorgo frühestens nach Geldeingang auf dem Konto statt. Etwaige Wunschliefertermine können ggf. nicht bedient werden.

9.2.2 Bei Auswahl von Paypal als Zahlungsdienstleister hat der Kunde sich in sein PayPal-Konto einzuloggen und die Zahlung bestätigen. Hat der Kunde kein PayPal-Konto, kann er ein PayPal-Konto eröffnen und dann die Zahlung bestätigen. 

Des Weiteren willigt der Kunde ein, dass entsorgo etwaige Nachberechnungen die der Kunde zu vertreten hat, aufgrund erhöhter Mietdauer, Mehraufwand oder Umdeklaration von Abfällen, direkt über das eingesetzte Zahlungsmittel einziehen darf.

9.2.3 Bezahlen per Kreditkarte über den Dienstleister Stripe

entsorgo akzeptiert alle gängigen Kreditkarten, Mastercards und Visa. Die Belastung der Kreditkarte des Kunden erfolgt jeweils mit Zugang der Rechnung. Für den Fall, dass der Rechnungsbetrag nicht ausgeglichen werden sollte, durch das kontoführende Institut zurückgewiesen wurde oder nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ausgeglichen ist, gerät der Kunde automatisch in Verzug. Auch ohne weitere Mahnung ist er dann zusätzlich zur Zahlung des gesetzlichen Verzugszinses und des weiteren Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Inkassokosten verpflichtet. Im Falle eines vom Kunden zu vertretenden Verzuges erhebt entsorgo einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 300,00 €. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

Des Weiteren willigt der Kunde ein, dass entsorgo etwaige Nachberechnungen die der Kunde zu vertreten hat, aufgrund erhöhter Mietdauer, Mehraufwand oder Umdeklaration von Abfällen, direkt über das eingesetzte Zahlungsmittel einziehen  darf.

9.2.4 Bezahlen via Sofortüberweisung:

SOFORT Überweisung ist das Direktüberweisungsverfahren der SOFORT GmbH, das auf Basis des Online-Banking funktioniert. Wählt der Kunde die Sofortüberweisung als Zahlungsmittel aus, wird er auf die Seite der Sofort-GmbH weitergeleitet. Dort sind die relevanten Bestelldaten bereits erfasst. Eine erneute Prüfung obliegt hier dem Kunden.
Stimmen die Angaben, gibt der Kunde seine Zugangsdaten fürs Online-Banking ein und verifiziert sich gegenüber dem Dienstleister der Sofortüberweisung mit seiner Bank-PIN und seinem Passwort. entsorgo behält sich vor, die Bestellung erst zu bearbeiten, wenn der Geldeingang durch die Bank bestätigt ist.

9.2.5 Bezahlen via RatePay Rechnungskauf & SEPA Lastschrift

Wenn Sie eine Ratepay Zahlungsart ausgewählt haben, können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an Ratepay erfolgen.

Weitere Einzelheiten finden Sie in den https://www.ratepay.com/legal-payment-terms sowie mit in den https://www.ratepay.com/legal-payment-dataprivacy

10 Haftung

10.1 Werden die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften geändert oder konkretisiert und hat dies wesentliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Durchführbarkeit des Auftrags, so ist entsorgo berechtigt, die Dienstleistung und/oder Entsorgung nach Maßgabe der geänderten Bedingungen durchzuführen. Eventuell hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

10.2 entsorgo haftet wie folgt (außer eine andere Regelung ist vertraglich festgehalten):

a: Für alle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schäden die nachweislich durch entsorgo oder ihre Vertreter verursacht wurden. 

  1. soweit entsorgo, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Mangel einer Sache arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Garantie übernommen haben;
  2. für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bis zum gesetzlich vorgesehenen Haftungshöchstbetrag;
  3. für andere Schäden haftet entsorgo im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind hierbei solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Parteien stimmen überein, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden bei Sachschäden maximal € 1.000.000,00 und bei sonstigen Vermögensschäden maximal € 50.000,00 beträgt.

10.3 Eine weitergehende Haftung von entsorgo ist ausgeschlossen.

10.4 Der Kunde haftet für jeglichen Schaden und Mehraufwand, den er, seine Mitarbeiter oder Helfer durch eine falsche oder unvollständige Deklaration des zur Entsorgung beauftragten Abfalls sowie durch falsch befüllte Abfallbehälter verursacht wird. Des Weiteren haftet er auch für Schäden an den für die Abfälle zur Verfügung gestellten Behältern sowie für den Verlust von Behältern und deren Anbauteilen und Zubehör. Der Kunde haftet bei Überschreitung des angegebenen Füllgewichts oder Füllvolumens, sowie für Schäden die durch Falschbefüllung (z.B. einseitige Beladung des Containers) resultieren. Jegliche Abweichung von den Füll- und Stellbedingungen, die zu einem Schaden oder Mehraufwand führen, hat der Kunde zu tragen.

10.5 Der Kunde haftet für Mehraufwände die durch Leerfahrten oder Wartezeiten resultieren weil die zu erbringende Dienstleistung nicht umgesetzt werden kann. 

10.6 Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Stornierung des Auftrags ist entsorgo berechtigt, eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50€ zzgl. MwSt. je storniertem Auftrag zu erheben, sofern der Kunde Unternehmer ist. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadenersatzanspruchs bleibt daneben bestehen.

11 Höhere Gewalt, Änderungen gesetzlichen Vorschriften

11.1 Verzögerungen der Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, deren Ursachen sich außerhalb des Einwirkungsbereiches von entsorgo befinden, berechtigen entsorgo, die Vertragserfüllung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Sollten diese Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten und dauert die Behinderung länger als drei Monate an, kann sowohl der Kunde als auch entsorgo, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. 

11.2 Werden die zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. während der Auftragsdurchführung respektive Mietzeit, geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften geändert oder konkretisiert und hat dies wesentliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Durchführbarkeit des Auftrags, so ist entsorgo berechtigt, die Dienstleistung und/oder Entsorgung nach Maßgabe der geänderten Bedingungen durchzuführen. Eventuell hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunden.

12 Sprache, anwendbares Recht, Gerichtsstand

12.1 Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch.

12.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

12.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin Charlottenburg, sofern der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Unbeschadet dessen ist entsorgo berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch vor den Gerichten des allgemeinen und besonderen Gerichtsstands des Kunden geltend zu machen.

13 Textform

Änderungen und Ergänzungen einer Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

14 Hinweis zu abfallrechtlichen Andienungspflichten und der Gewerbeabfallverordnung

Um diesen Fakt klar festzuhalten weisen wir hiermit explizit darauf hin, dass Kunden selbst dafür verantwortlich sind, die zu entsorgenden Abfälle gemäß den geltenden Landesabfallgesetzen, der jeweiligen Bestimmungen des KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) und der jeweiligen kommunalen Abfallsatzungen zu deklarieren, zu entsorgen und sicherzustellen, dass diese NICHT der kommunalen Anschluss- und Benutzungszwangs unterliegen. 

Des Weiteren gilt für alle gewerblich handelnden Kunden die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Auch hier sind die Kunden eigenverantwortlich! 

entsorgo stellt dem Kunden automatisiert Belege und Bescheinigungen nach KrWG aus.

15 Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig, lückenhaft, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen. Beide Parteien vereinbaren, dass anstelle der nichtigen, lückenhaften, unwirksamen und/oder undurchführbaren Formulierung eine Formulierung treten soll die einen möglichst ähnlichen Wortlaut, Charakter und Sinn hat. 1

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