Entsorgungen
Abfallarten
Containerdienst
Aktenvernichtung
Entrümpelung
Nicht gefährlich
Leistungen
Serivces
Beratung
Weitere Dienstleistungen
Tests und Analysen
Persönlich
Entrümpelung
Unternehmen
Über uns
Karriere
Partner werden
Zertifizierungen
“Wir möchten den Entsorgungsmarkt durch technische Innovationen revolutionieren und unseren Kunden ein exzellentes Entsorgungserlebnis bieten.”
Wissen
Ratgeber
Magazin
Hilfecenter
Kategorien
FAQ
Für Gewerbe
Gewerbekunden
Industrie- & Großkunden
entsorgo hat sich auf die gewerbliche Entsorgung in verschiedenen Branchen spezialisiert. Erfahre mehr zu unseren Lösungen.
entsorgo kreiert Lösungen für Industrie- und Großkunden, die besondere Anforderungen haben.
Für Gewerbe
Gewerbekunden
Industrie- & Großkunden
Gewerbekunden
Industrie- & Großkunden
Entsorgungen
Abfallarten
Containerdienst
Aktenvernichtung
Entrümpelung
Abfallarten
Nicht gefährlich
Gefährlich
Containerdienst
Container
Liefergebiete
Aktenvernichtung
Leistungen
Liefergebiete
Entrümpelung
Leistungen
Liefergebiete
Nicht gefährlich
Leistungen
Services
Beratung
Weitere Dienstleistungen
Tests und Analysen
Beratung
Persönlich
Digital
Weitere Dienstleistungen
Containerdienst
Entrümpelung
Tests und Analysen
Persönlich
Entrümpelung
Unternehmen
Über uns
Karriere
Partner werden
Über Uns
Offene Stellen
Wissen
Ratgeber
Magazin
Hilfecenter
Ratgeber
Hilfecenter
FAQ
Füllbedingungen
FAQ
Wir übernehmen die Beantragung des Halteverbots für Dich.
Unsere Experten beraten unverbindlich und kostenlos.
Das sagen unsere Kunden
Das sagen unsere Kunden
Beauftrage Deine Halteverbotszone im Rahmen der Containermiete direkt über unseren Online-Rechner. Einfach im Bestellprozess auswählen und Zeit sparen.
Sichere Dir den besten Platz, indem Du bei entsorgo ein Halteverbot für Baustellen, Umzüge, Veranstaltungen und Co. beantragst. Einfach, zuverlässig und schnell.
Für die Beauftragung Deiner Halteverbotszone und bei Fragen steht Dir unser Kundenservice jederzeit mit Rat und Tat persönlich zur Seite.
Kundenstimmen
entsorgo überzeugt mit Qualität, sagen auch unsere Kunden
Der Umzug in eine neue Stadt steht an, ein Abfallcontainer für die Baustelle ist gebucht oder ein Event mit vielen Fahrzeugen ist geplant – es gibt Situationen, in denen es entscheidend ist, dass genügend Platz vor Ort ist oder der gewünschte Parkplatz frei bleibt.
Die Lösung ist einfach: ein mobiles Halteverbot bzw. Haltverbot, wie es gemäß Straßenverkehrsordnung korrekt heißt. Ein solches vorübergehendes Parkverbot kannst Du sowohl privat als auch gewerblich bei der Stadt beantragen. So stellst Du sicher, dass niemand Deinen gewünschten Standort auf der Straße zuparkt. Die Vorteile liegen auf der Hand und doch zögern viele mit der Beantragung des Haltverbots aus Sorge vor dem bürokratischen Aufwand. So müssen neben dem Antrag für die Genehmigung auch die Verkehrsschilder organisiert und vorschriftsgemäß beschriftet sowie aufgestellt werden.
Spar Dir die Mühe und lass entsorgo die komplette Organisation für Dich übernehmen: vom Antrag bei der Behörde über die fachgerechte Stellung der Halteverbotsschilder bis hin zum anschließenden Abbau der Schilder. Hundertprozentig rechtssicher und gemäß den geltenden Vorschriften. So kannst Du Dich auf das Wesentliche konzentrieren.
Für die Aufstellung einer Halteverbotszone ist eine Genehmigung seitens der zuständigen Straßenverkehrsbehörde notwendig, die bis zu zwei Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen kann. Aus diesem Grund solltest Du das Halteverbot mindestens 14 Tage im Voraus beantragen.
Die Halteverbotsschilder stellen wir vorschriftsgemäß 72 Stunden vor dem Termin auf, damit Anwohner und Fahrzeugbesitzer ausreichend Zeit haben, ihre Fahrzeuge rechtzeitig zu entfernen. Am Umzugstag oder dem Tag der Containerstellung ist somit bereits alles für einen reibungslosen Ablauf geregelt.
Wenn Du eine Halteverbotszone bei entsorgo beantragst, musst Du Dich um nichts mehr kümmern. Die folgenden Leistungen sind inklusive: Beantragung der Genehmigung bei der Behörde, Organisation und Aufstellung zugelassener und ordnungsgemäß beschrifteter Halteverbotsschilder, Anfertigung eines Stellprotokolls (falls notwendig) sowie der fristgerechte Abbau nach Ablauf des Zeitraums.
Grundsätzlich kannst Du die Genehmigung für das Halteverbot gegen eine Gebühr auch selbst beantragen und die Halteverbotsschilder eigenhändig aufstellen und wieder abbauen. Achte dabei darauf, die rechtlichen Voraussetzungen einzuhalten, um Bußgelder zu vermeiden. Erkundige Dich dazu bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, dort bekommst Du in der Regel die benötigte Auskunft.
Aber: Die Einrichtung einer eigenen (nicht genehmigten) Halteverbotszone ohne vorschriftsmäßige Verkehrszeichen wie zum Beispiel mit Flatterband, Kisten oder ähnlichem als Absperrung ist nicht erlaubt und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wenn Du Dir die Zeit und Mühe sparen möchtest, kannst Du stattdessen uns mit der Beantragung der Halteverbotszone und der Aufstellung der Schilder beauftragen. Gerne beraten wir Dich dazu persönlich.
Selbst aufgestellte Halteverbotsschilder müssen den Bestimmungen der StVO entsprechen und ordnungsgemäß beschriftet werden. Auf einem Zusatzzeichen muss der gültige Zeitraum mit Datum und ggf. Uhrzeit ausgewiesen werden. Darüber hinaus gibt es Anforderungen an Aufstellhöhe und Standort der Verkehrszeichen – erkundige Dich dazu bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Mit einem bei entsorgo beantragten Halteverbot musst Du Dir um das Ganze keine Sorgen machen, denn all das erledigen wir für Dich.
Ob Berlin, München, Hamburg oder Mannheim – mit entsorgo ist das Halteverbot beantragen in ganz Deutschland ein Leichtes. Nimm jetzt Kontakt auf und profitiere von unserem rechtssicheren Service!
Unser Team beantwortet Mo. – Fr. von 8.00 Uhr bis 17 Uhr gerne alle vertrieblichen Fragen. Fülle jederzeit unser Formular aus und wir setzen uns so schnell wie möglich mit Dir in Verbindung.
Telefon:
0800 4493900
entsorgo GmbH
Schillerpromenade 39
10119 Berlin
Whatsapp
0152 16963464
Montag: 8:00 – 18:00
Dienstag: 8:00 – 18:00
Mittwoch: 8:00 – 18:00
Donnerstag: 8:00 – 18:00
Freitag: 8:00 – 18:00
Sa / So geschlossen
Wir sind Mo – Fr von
8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
erreichbar!