Für Gewerbe

Entsorgungen

Services

Unternehmen

Wissen

Bauschutt und Erdaushub 2026: LAGA M 23 und Ersatzbaustoffverordnung einfach erklärt

Jetzt bequem entsorgen

Probiere es aus : Es ist wirklich einfach

Bauschutt und Erdaushub 2026: LAGA M 23 und Ersatzbaustoffverordnung einfach erklärt

X

Du hast Fragen? Lass dich beraten.

Berater entsorgo

Theo Weiss

Beratung Abfallmanagement

Es ist :
wir sind erreichbar bis 18:00.
Maximilian Iliew
Von Maximilian aktualisiert am 09/29/2026 | Lesedauer ca. 8 minuten

Inhaltsverzeichnis

  • Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) gilt seit August 2023 bundesweit und regelt über Materialklassen (z. B. BM-0 bis BM-F3) und Einbauweisen, wo mineralische Abfälle verwertet werden dürfen.
  • Die LAGA M 23 ist die Vollzugshilfe für asbesthaltige Bau- und Abbruchabfälle – seit 2025 setzen immer mehr Bundesländer sie konsequent um, teils mit Analysepflicht vor dem Recycling.
  • Boden muss ab 20 Tonnen immer analysiert werden – auch bei optisch „sauberem“ Material. Eine Deklarationsanalyse kostet ca. 250–500 € pro Probe.
  • Entsorgo kümmert sich um alles – vom Container bis zur Analyse. Wer Herkunft dokumentiert, sortenrein trennt und die Entsorgung früh klärt, spart Geld und vermeidet abgewiesene Container.

Zwei Regelwerke beschäftigen 2026 jeden, der baut oder abbricht – und sie regeln völlig unterschiedliche Dinge: Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) legt seit August 2023 bundesweit fest, wie mineralische Abfälle wie Bauschutt und Erdaushub untersucht, eingestuft und als Ersatzbaustoff verwertet werden. Die LAGA M 23 dagegen ist eine Vollzugshilfe der Länder für den Umgang mit möglicherweise asbesthaltigen Bau- und Abbruchabfällen – sie wird seit 2025 in immer mehr Bundesländern konsequent angewendet. Beide treffen auf derselben Baustelle aufeinander, sind aber zwei getrennte Themen. Für Dich als Bauherr oder Bauunternehmen bedeutet das 2026 vor allem: Ab 20 Tonnen muss Boden immer analysiert werden, und ohne saubere Dokumentation geht kaum noch etwas.

Ersatzbaustoffverordnung (EBV)LAGA M 23
Was ist es?Bundesverordnung (Teil der Mantelverordnung) – unmittelbar geltendes RechtVollzugshilfe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall – verbindlich erst durch Erlass des jeweiligen Bundeslandes
Worum geht es?Einstufung und Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe (Bodenmaterial, Recycling-Baustoffe)Umgang mit asbestverdächtigen bzw. asbesthaltigen Bau- und Abbruchabfällen
Betrifft Dich, wenn …Du Erdaushub oder RC-Material verwerten oder einbauen willstDu ein Gebäude mit Baujahr vor 1993 abbrichst oder sanierst
Typische PflichtDeklarationsanalyse und Materialklassen (BM/RC)Asbestfreiheitsnachweis vor dem Recycling

Entsorgo kümmert sich um alles – vom Container bis zur Analyse

Die gute Nachricht vorweg: Durch diese Regeln musst Du Dich nicht allein kämpfen. Entsorgo kümmert sich um alles – vom Container bis zur Analyse. Wir sagen Dir vorab, welche Analytik die Annahmestelle verlangt, organisieren die nötige Deklarationsanalyse, stellen die passende Containergröße für Deine Abfallart und sorgen dafür, dass Dein Material den günstigsten zulässigen Verwertungsweg nimmt – vom Recycling als Ersatzbaustoff bis zur Verfüllung. Für Bauschutt kannst Du direkt online einen Bauschuttcontainer mieten, für Boden und Aushub findest Du alle Optionen unter Entsorgung von Erdaushub.

Unsicher, ob Dein Projekt eine Analyse braucht?

Melde Dich einfach vor Baubeginn – wir prüfen mit Dir Herkunft, Menge und Zielregion und nennen Dir einen belastbaren Preis, bevor der erste Container steht.

Frag unsBauschuttcontainer bestellen

Was sich seit 2023 geändert hat: die Mantelverordnung

Jahrzehntelang wurde die Verwertung von Boden und Bauschutt über die „Z-Werte“ der LAGA-Mitteilung 20 gesteuert – ein Regelwerk, das jedes Bundesland etwas anders auslegte. Mit der Mantelverordnung, die am 1. August 2023 in Kraft trat, hat der Bund das grundlegend neu geordnet. Ihr Kernstück ist die Ersatzbaustoffverordnung: Sie legt erstmals bundesweit einheitlich fest, welche mineralischen Ersatzbaustoffe unter welchen Bedingungen in technische Bauwerke wie Straßen, Wege oder Lärmschutzwälle eingebaut werden dürfen. Parallel wurde die Bundes-Bodenschutzverordnung novelliert, die das Verfüllen von Gruben und das Auf- und Einbringen von Boden regelt.

Das Ziel ist sinnvoll: mehr Recycling, weniger Deponierung, einheitliche Standards. In der Praxis heißt es aber auch: mehr Untersuchungspflichten, mehr Dokumentation – und für unbedarfte Bauherren mehr Stolperfallen bei der Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt.

Was die Ersatzbaustoffverordnung regelt: Materialklassen und Einbauweisen

Die EBV teilt mineralische Materialien anhand von Laborwerten (u. a. Schwermetalle, Sulfat, PAK, Mineralölkohlenwasserstoffe) in Materialklassen ein. Für Bodenmaterial sind das die Klassen BM-0 bis BM-F3, für Recycling-Baustoffe aus Bauschutt die Klassen RC-1 bis RC-3. Je besser die Klasse, desto mehr Einbauweisen sind offen:

MaterialklasseBedeutungTypische Verwendung
BM-0 / BM-0*Unbelastetes Bodenmaterial, geringste SchadstoffwerteNahezu alle Einbauweisen, auch offener Einbau
BM-F0* bis BM-F1Gering belastet, bis 50 Vol.-% mineralische Fremdbestandteile möglichEingeschränkter Einbau, z. B. unter gebundenen Deckschichten
BM-F2 / BM-F3Höher belastetNur in wenigen, technisch gesicherten Einbauweisen
RC-1 bis RC-3Recycling-Baustoff aus aufbereitetem BauschuttJe nach Klasse vom Straßenbau bis zur stark eingeschränkten Verwendung

Ob ein Material eingebaut werden darf, hängt zusätzlich von der Einbauweise (z. B. unter einer wasserundurchlässigen Deckschicht) und den Standortbedingungen wie dem Grundwasserabstand ab. Die alten Z-Werte gelten für den Einbau in technische Bauwerke damit nicht mehr – je nach Bundesland tauchen sie aber bei Verfüllungen und auf Deponien weiterhin in länderspezifischen Regelungen auf.

Was die LAGA M 23 regelt – und warum sie 2026 wichtiger wird

Die LAGA M 23 ist – anders als oft angenommen – kein allgemeines Boden-Regelwerk, sondern die „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall. Die aktuelle Fassung wurde im Mai 2023 veröffentlicht und von der Umweltministerkonferenz den Ländern zur Anwendung empfohlen; an einer weiteren Überarbeitung wird in einem LAGA-Ausschuss gearbeitet. Ihr Kern: Bau- und Abbruchabfälle aus Gebäuden, die vor dem Asbestverbot 1993 errichtet wurden, gelten als asbestverdächtig. Vor dem Recycling muss nachgewiesen werden, dass das Material asbestfrei ist – etwa durch Vorerkundung des Gebäudes oder Analytik des Abbruchmaterials.

Der Vollzug ist Ländersache und unterschiedlich weit: Schleswig-Holstein hat die LAGA M 23 per Erlass verbindlich eingeführt und verlangt seit April 2025 eine Asbestuntersuchung von Bauschutt vor der Annahme in Recyclinganlagen. Andere Länder ziehen schrittweise nach, Bayern setzt stattdessen auf einen eigenen FAQ-Katalog. Für 2026 gilt daher: Rechne je nach Bundesland damit, dass Dein Entsorger oder die Annahmestelle einen Asbestfreiheitsnachweis für Bauschutt aus Altbauten verlangt – und plane das von Anfang an ein.

Deklarationsanalyse: Wann Du Analytik brauchst

Die EBV verlangt, dass nicht aufbereitetes Bodenmaterial, das in technische Bauwerke eingebaut werden soll, grundsätzlich untersucht wird – möglichst unmittelbar nach dem Aushub. Auch Annahmestellen, Verfüllbetriebe und Deponien fordern für größere Mengen fast immer eine Deklarationsanalyse: eine Laboruntersuchung, die das Material chemisch charakterisiert und einer Material- bzw. Entsorgungsklasse zuordnet. Dabei gilt eine klare Grenze: Ab 20 Tonnen muss Boden immer analysiert werden – bei Verdachtsflächen auch schon bei kleineren Mengen.

Wichtig zu verstehen: Auch optisch „sauberer“ Erdaushub kann Analytik brauchen. Schadstoffe wie Schwermetalle, PAK oder Sulfat sieht man dem Boden nicht an. Liegt das Grundstück auf einer Verdachtsfläche – etwa ehemaliges Gewerbe, Auffüllungen, Nähe zu Straßen oder Altlastenkataster-Einträge – ist eine Vorerkundung vor dem Aushub dringend zu empfehlen. Sie kostet deutlich weniger als ein Baustopp, weil ein voller Container an der Annahme abgewiesen wird.

Analyse nötig? Wir organisieren sie für Dich.

Von der Deklarationsanalyse bis zum passenden Container: Frag uns vor dem Aushub, wir klären den Analytikbedarf und stellen den Container.

Jetzt anfragenErdaushub-Container bestellen

Erdaushub entsorgen: Kosten 2026 im Überblick

Die neuen Regeln haben die Kosten spürbar verändert. Zum einen kommen Analysekosten hinzu, zum anderen sind die Annahmepreise vieler Boden- und Bauschuttannahmen gestiegen, weil Untersuchung, Dokumentation und Qualitätssicherung aufwendiger geworden sind. Zur groben Orientierung – regional gibt es erhebliche Unterschiede:

  • Deklarationsanalyse nach EBV/Deponieverordnung: ca. 250–500 € pro Probe
  • Asbestuntersuchung von Bauschutt: ca. 50–150 € pro Probe
  • Annahme unbelasteter Erdaushub (BM-0): ca. 10–30 € pro Tonne
  • Gering belasteter Boden (z. B. BM-F1): ca. 25–60 € pro Tonne
  • Sortenreiner Bauschutt: ca. 15–35 € pro Tonne – gemischte Bauabfälle deutlich teurer

Die Rechnung ist einfach: Je besser Dein Material deklariert und getrennt ist, desto günstiger die Entsorgung. Ein nicht deklarierter Mischcontainer wird dagegen im Zweifel als belastet eingestuft und zum teuersten Entsorgungsweg abgerechnet. Mehr zu den Wegen für gemischte Abfälle findest Du auf unserer Seite zur Entsorgung von Bauabfall.

So vermeidest Du Ärger auf der Baustelle

  • Früh klären: Entsorgungsweg und Analytikbedarf vor dem ersten Baggerbiss mit dem Entsorger abstimmen – nicht erst, wenn der Haufen liegt.
  • Herkunft dokumentieren: Baujahr des Gebäudes, frühere Nutzung des Grundstücks, Altlastenauskunft. Das entscheidet über Asbestverdacht und Analytikumfang.
  • Sortenrein halten: Erdaushub, Bauschutt und Baumischabfall strikt trennen. Schon wenige Störstoffe können eine ganze Ladung hochstufen.
  • Verdachtsflächen vorerkunden: Bei Gewerbebrachen, Auffüllungen oder Altbauten vor 1993 lieber vorab beproben lassen.
  • Nachweise aufbewahren: Analysen, Wiege- und Übernahmescheine gehören in die Bauakte – als Abfallerzeuger bleibst Du in der Verantwortung.

Bauschutt oder Erdaushub zu entsorgen?

Entsorgo kümmert sich um alles – vom Container bis zur Analyse. Mit Festpreis und sauberer Deklaration.

Container-Preis für Deine PLZ prüfen

  • ✓ Festpreis ohne versteckte Kosten – Stellung, Abholung und Entsorgung inklusive
  • ✓ Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb – auf Wunsch mit Entsorgungsnachweis
  • ✓ Deutschlandweit verfügbar – schnelle, planbare Abwicklung

Häufige Fragen

Brauche ich für sauberen Erdaushub wirklich eine Analyse?

Ab 20 Tonnen immer: Ab dieser Menge muss Boden grundsätzlich analysiert werden – egal, wie sauber er aussieht, denn Schadstoffe sieht man dem Boden nicht an. Bei kleineren Mengen hängt es von Herkunft und Annahmestelle ab; bei Verdachtsflächen ist die Untersuchung auch dann Standard. Kläre das vor dem Aushub mit uns – wir organisieren die Analyse für Dich.

Was ist der Unterschied zwischen Ersatzbaustoffverordnung und LAGA M 23?

Die Ersatzbaustoffverordnung ist eine Bundesverordnung und regelt die Einstufung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technische Bauwerke. Die LAGA M 23 ist eine Vollzugshilfe der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall speziell für asbesthaltige bzw. asbestverdächtige Bau- und Abbruchabfälle. Inhaltlich sind es zwei getrennte Regelwerke – im Ablauf berühren sie sich nur an einem Punkt: Erst wenn die Asbestfreiheit geklärt ist, kommt Bauschutt überhaupt fürs Recycling nach EBV infrage.

Gelten die alten Z-Werte noch?

Für den Einbau in technische Bauwerke wurden die Z-Werte der LAGA M 20 durch die Materialklassen der EBV abgelöst. Bei Verfüllungen von Gruben und Brüchen sowie im Deponiebereich gelten je nach Bundesland weiterhin eigene Regelungen, in denen Z-Wert-ähnliche Einstufungen vorkommen. Welche Werte für Dein Projekt zählen, hängt also vom Entsorgungsweg und vom Bundesland ab.

Wer haftet, wenn Material falsch entsorgt wird?

Abfallrechtlich bleibt der Abfallerzeuger in der Verantwortung – auf privaten Baustellen ist das in der Regel der Bauherr, im gewerblichen Bereich das ausführende Unternehmen bzw. der Auftraggeber je nach Vertragsgestaltung. Deshalb: Nachweise sammeln und nur mit zugelassenen Entsorgern arbeiten.

Quellen

Seit 2023 regelt die Ersatzbaustoffverordnung die Verwertung von Bauschutt und Erdaushub neu, die LAGA M 23 verschärft den Umgang mit möglicherweise asbesthaltigem Material. Wir erklären, was 2026 praktisch auf Dich zukommt – von der Deklarationsanalyse bis zu den Kosten.

In 5 Schritten zur sicheren Entsorgung mit unserer Checkliste

Mit deiner Anmeldung stimmst du der Datenschutzrichtlinie und den Nutzungsbedingungen von entsorgo zu.

CHECKLISTE sichern

Registrierung erfolgreich!
Deinen Downloadlink haben wir dir per Mail zugesandt

Mit deiner Anmeldung stimmst du der Datenschutzrichtlinie und den Nutzungsbedingungen von entsorgo zu.

In 5 Schritten zur sicheren Entsorgung mit unserer Checkliste

Mit deiner Anmeldung stimmst du der Datenschutzrichtlinie und den Nutzungsbedingungen von entsorgo zu.

CHECKLISTE sichern

Registrierung erfolgreich!
Deinen Downloadlink haben wir dir per Mail zugesandt

Mit deiner Anmeldung stimmst du der Datenschutzrichtlinie und den Nutzungsbedingungen von entsorgo zu.

Jetzt App herunterladen!

  1. Foto-App öffnen & QR-Code scannen
  2. App kostenlos herunterladen!
  3. Bei jeder Buchung 5% sparen *

* Die Rabattierung erfolgt automatisiert und bezieht sich auf Online-Buchungen. Dies ist ein zeitlich befristetes APP-Release-Angebot.

Containerdienst App