Entsorgung für den Handel – alle Filialen
Kartonagen, Folie, abgelaufene Lebensmittel, Akten und alte Ladeneinrichtung. Sie buchen Tonnen, Container und Abholungen für jede Filiale über einen Ansprechpartner.
Unverbindlich und kostenlos · Antwort von Ihrem persönlichen Ansprechpartner
Bald neu: entsorgoTOOL – jetzt für den Early Access vormerken- 600+Städte bundesweit
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Unternehmen, die auf entsorgo vertrauen






Lösungen für den Handel
Die passenden Lösungen für jede Filiale
Im Handel fällt vor allem an, was die Ware geschützt hat: Kartonage, Stretchfolie, Paletten. Dazu kommen abgelaufene Lebensmittel, Kassenbelege und bei jedem Umbau die alte Ladeneinrichtung. Wir planen die Behälter je Standort nach Menge und Anlieferungstagen, die Übersicht der Abfallströme zeigt, was wohin gehört.
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Online buchbarAltpapier & Kartonage
Papiercontainer oder Papiertonnen für Kartonage aus dem Wareneingang, getauscht, sobald sie voll sind.
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Auf AnfrageGewerbetonnen
Gewerbetonnen für Folie, Leichtverpackungen und gemischte Gewerbeabfälle, geleert im Takt Ihrer Anlieferungen.
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Online buchbarAktenvernichtung
Kassenbelege, Kundendaten und Personalakten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichten, mit Zertifikat.
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Auf AnfrageLebensmittel-Tonnen
Abgelaufene und beschädigte Lebensmittel, verpackt oder lose, in getrennten Tonnen. Verpackte Ware wird vor der Verwertung entpackt.
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Online buchbarAbfallcontainer
Für Ladenumbau, Inventurräumung oder Filialschließung: Container für Holz, Metall und Sperrgut.
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Online buchbarEntsorgungsteams & Einzelabholungen
Abholung von Displays, Regalen und Sperrgut oder ein Team, das eine Filiale komplett räumt.
Jetzt buchen
- Bundesweite EntsorgungenIn über 600 Städten – für alle Ihre Standorte.
- Persönlicher AnsprechpartnerEin fester Kontakt für alle Aufträge und Fragen.
- Rechtssichere EntsorgungenZertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56, 57 KrWG.
- Individuelle KonditionenRahmenverträge und Festpreise für Gewerbekunden.
Abfall im Handel: Was in einer Filiale anfällt und wohin es gehört
Eine Filiale hat vier typische Abfallströme: Verpackung aus der Anlieferung, abgelaufene Ware, Papier aus Büro und Kasse und bei Umbauten die alte Einrichtung. Für jeden gibt es einen eigenen Weg und eine eigene Pflicht.
| Abfall | Wohin | Rechtlicher Hinweis |
|---|---|---|
| Kartonage aus der Anlieferung | Papiertonne oder Papiercontainer | Papier, Pappe und Karton getrennt sammeln (§ 3 GewAbfV) |
| Stretch- und Schrumpffolie | eigene Tonne oder Sammelsack für Folie | Kunststoff ist eine eigene Fraktion (§ 3 GewAbfV) |
| Transport- und Umverpackungen | zurück an den Lieferanten oder selbst entsorgen | Lieferanten nehmen sie unentgeltlich zurück (§ 39 VerpackDG) |
| Paletten | Palettentausch oder Altholz | Paletten entsorgen |
| abgelaufene Lebensmittel | eigene Tonnen für verpackte und lose Ware | verpackte Ware vor der Verwertung entpacken (§ 4a GewAbfV); Ware tierischer Herkunft ist Material der Kategorie 3 |
| Pfandflaschen und Dosen | zurück in das Pfandsystem | Rücknahme- und Erstattungspflicht (§ 46 VerpackDG) |
| Elektro-Altgeräte aus der Kundenrücknahme | getrennt sammeln, an Hersteller oder Erstbehandlungsanlage (Elektroschrott) | Rücknahme ab 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte (§ 17 ElektroG) |
| Altbatterien aus der Kundenrücknahme | Sammelbehälter des Rücknahmesystems | Wer Gerätebatterien verkauft, nimmt Altbatterien dieser Art unentgeltlich zurück (§ 14 BattDG) |
| Kassenbelege, Personalakten | Aktentonne, Vernichtung mit Zertifikat | erst nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist |
| Ladeneinrichtung, Displays | Container oder Räumung der Filiale | Holz, Metall und Kunststoff möglichst getrennt; Regale aus Metall gehen als Schrott in die Verwertung |
| Restmüll | Tonne des kommunalen Entsorgers | mindestens ein Behälter ist Pflicht (§ 7 GewAbfV) |
Getrennt sammeln müssen Sie, sobald die Mengen nicht verschwindend klein sind. Belegt wird das mit Fotos oder einem Plan des Müllplatzes, Liefer- und Wiegescheinen und der Erklärung des Entsorgers, wohin die Abfälle gingen (§ 3 Abs. 3 GewAbfV). Erreicht ein Standort im Vorjahr eine Getrenntsammlungsquote von mindestens 90 Masseprozent, entfällt für den Rest die Pflicht zur Vorbehandlung; den Nachweis prüft ein zugelassener Sachverständiger bis zum 31. März.
Quelle: §§ 3, 4, 4a und 7 Gewerbeabfallverordnung, §§ 39 und 46 VerpackDG, § 17 ElektroG, § 14 BattDG, Merkblatt Stadt Dortmund zu Lebensmittelabfällen im Einzelhandel
Verpackungsrecht seit August 2026: Was Händler wissen müssen
Das Verpackungsgesetz gibt es nicht mehr. Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung, in Deutschland ergänzt durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Die Grundpflichten für Händler bleiben vertraut, die Paragrafen haben neue Nummern.
- Wer Verpackungen mit Ware erstmals in Deutschland bereitstellt, etwa bei Eigenmarken oder im Versand, registriert sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (§ 6). Wer schon nach altem Recht registriert war, gilt weiter als registriert und trägt Änderungen bis zum 12. November 2026 nach.
- Verkaufs- und Serviceverpackungen, die bei Endkunden landen, brauchen eine Systembeteiligung (§ 7). Bei Serviceverpackungen wie Bäckertüten kann das der Lieferant der leeren Tüten übernehmen.
- Transport- und Umverpackungen, die nicht bei Endkunden landen, nehmen Hersteller und Händler unentgeltlich zurück. Wer zurücknimmt, dokumentiert jährlich bis zum 15. Mai Menge und Material (§ 39).
- Leichte Kunststofftragetaschen an der Kasse sind verboten (§ 12).
- Auf Einweggetränkeverpackungen liegt ein Pfand von mindestens 0,25 €. Geschäfte unter 200 m² Verkaufsfläche nehmen nur die Marken zurück, die sie selbst führen (§ 46).
Für die Entsorgung heißt das: Kartonage und Folie aus der Anlieferung können Sie dem Lieferanten zurückgeben oder selbst entsorgen. Wer selbst entsorgt, sammelt getrennt nach Gewerbeabfallverordnung und hat mit Liefer- und Wiegescheinen eine belastbare Grundlage für Mengenangaben.
Quelle: Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, §§ 6, 7, 12, 39, 46 und 68
Alle Standorte, Aufträge und Nachweise in einem Tool
Mit dem neuen entsorgoTOOL steuern Sie die Entsorgung Ihres Unternehmens künftig digital – vom ersten Auftrag bis zur Auswertung für Ihr Nachhaltigkeitsreporting. Für Gewerbekunden kostenlos.
entsorgoTOOL für den Handel
- Filialen zentral steuernLeerungen, Container und Abholungen je Filiale an einer Stelle buchen und nachverfolgen.
- Zahlen je StandortWelche Filiale wie viel Kartonage und Folie abgibt, sehen Zentrale und Filialleitung je Auftrag.
- Einzelhandel und GroßhandelFür einzelne Läden ebenso wie für Filialnetze und Lager in ganz Deutschland.
Wiederkehrende Entsorgung, die mitläuft
Standorte, Leistungen und Termine legen Sie einmal an – danach bestellen Sie künftig mit wenigen Klicks nach und behalten jeden Auftrag in Echtzeit im Blick.
- Digitale Auftragsverwaltung für alle Standorte
- Echtzeit-Updates zu jedem Auftrag
- Nachbestellen mit wenigen Klicks
Rechtssicher entsorgen – mit allen Nachweisen
Zertifizierte Entsorgung, saubere Dokumentation sowie Halteverbots- und Genehmigungsmanagement – im neuen entsorgoTOOL alles an einem Ort.
- Rechtssicher entsorgt – als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
- Nachweise und Dokumente zentral abrufbar
- Halteverbots- und Genehmigungsmanagement
Individuelle Konditionen statt Einzelpreise
Bündeln Sie alle Entsorgungen bei einem Anbieter – mit individuellen Konditionen, Rahmenverträgen und künftig einer transparenten Übersicht je Standort im entsorgoTOOL.
- Individuelle Konditionen & Rahmenverträge
- Deutschlandweit zum Festpreis
- Bundesweit in über 600 Städten
Zahlen für Ihr Nachhaltigkeitsreporting
Das neue entsorgoTOOL wird Recycling- und Abfallbilanzen aus Ihren Aufträgen erstellen: Auswertungen für Ihr Nachhaltigkeitsreporting – etwa nach ESRS, wenn Ihr Unternehmen berichtet.
- Recycling- und Abfallbilanz
- Auswertungen für Ihr Nachhaltigkeitsreporting
- Entsorgungsweg je Abfallart nachvollziehbar




Kassenbelege, Personalakten, Kundendaten: erst aufbewahren, dann vernichten
Rechnungen und andere Buchungsbelege bewahren Sie seit 2025 acht Jahre auf, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre, Geschäftsbriefe sechs Jahre. Jede Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist.
| Unterlage | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte | 10 Jahre | § 147 AO, § 257 HGB |
| Rechnungen und andere Buchungsbelege | 8 Jahre | § 147 AO, § 257 HGB |
| empfangene und abgesandte Geschäftsbriefe | 6 Jahre | § 147 AO, § 257 HGB |
Die Frist läuft nicht ab, solange die Unterlagen für eine noch offene Steuerfestsetzung gebraucht werden. Für Kreditinstitute, Versicherer und Wertpapierinstitute gelten bei Buchungsbelegen weiter zehn Jahre. Für Personalakten gibt es keine einheitliche gesetzliche Frist; welche Unterlage wie lange bleibt, steht in unserer Übersicht der Aufbewahrungsfristen.
Danach vernichten Sie so, dass sich nichts rekonstruieren lässt. Das BSI setzt im IT-Grundschutz für Papier mindestens die Sicherheitsstufe P-3 an, nach der Norm ISO/IEC 21964, die auf DIN 66399 beruht. Mit der Aktenvernichtung von entsorgo stehen verschlossene Behälter in der Filiale, und die Vernichtung wird mit Zertifikat bestätigt.
Quelle: § 147 Abgabenordnung, § 257 Handelsgesetzbuch, BSI IT-Grundschutz, Baustein CON.6

Die entsorgo App
Jede Filiale im Griff, direkt auf dem Smartphone
Unterwegs mit der kostenlosen entsorgo App, im Büro künftig mit dem neuen entsorgoTOOL: Buchen Sie Entsorgungen in wenigen Minuten, bezahlen Sie online und behalten Sie alle aktiven Aufträge auf einer Karte im Blick.
- Abholung per KlickContainer voll? Mit einem Tippen die Abholung auslösen.
- Aufträge auf der KarteAlle aktiven Aufträge auf einer Karte im Blick.
- In Minuten gebuchtContainer, Entrümpelungen und weitere Entsorgungen direkt buchen.
- Online bezahlenBuchungen direkt in der App bezahlen.
Individuelles Angebot für den Handel
Jetzt maßgeschneiderte Entsorgung anfragen
- Bedarf schildernLeistungen wählen, Kontaktdaten eintragen.
- Angebot erhaltenIndividuelle Konditionen, auf Wunsch als Rahmenvertrag.
- Digital steuernAlle Aufträge und Nachweise in der entsorgo App – künftig auch im neuen entsorgoTOOL.
Danke! Ihre Anfrage ist da.
Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich mit einem individuellen Angebot für:
So richten wir die Entsorgung für Ihr Filialnetz ein
Ihr Key-Account-Betreuer richtet die Entsorgung kostenlos mit Ihnen ein – für eine Filiale oder das ganze Netz, auf Wunsch mit einem Rahmenvertrag.
- Sie geben uns je Filiale Verkaufsfläche, Anlieferungstage und den Platz, den Hof oder Lager für Behälter bieten.
- Gemeinsam schätzen wir die Mengen: Kartonage in Kubikmetern pro Woche, Folie, abgelaufene Ware und Restmüll.
- Wir klären mit Ihnen, was an die Lieferanten zurückgeht und was wir für Sie entsorgen.
- Tonnen und Container planen wir je Standort, auf Wunsch mit einem Rahmenvertrag für alle Filialen.
- Liefer- und Wiegescheine bekommen Sie zentral, damit Filialleitung und Zentrale mit denselben Zahlen arbeiten – künftig digital im neuen entsorgoTOOL.
Was die Kosten bestimmt
- Gepresste Kartonage braucht weniger Leerungen als lose.
- Saubere Folie und Kartonage sind Wertstoffe, Gemische müssen erst sortiert werden.
- Leerungsrhythmus und Zahl der Standorte gehen direkt in den Preis ein.
- Umbauten und Schließungen brauchen Container oder ein Team für wenige Tage.
Häufige Fragen zur Entsorgung im Handel
Wie entsorge ich Kartonagen aus mehreren Filialen?
Für laufende Mengen eignen sich Papiertonnen mit festem Leerungsrhythmus, für große Anlieferungen Papiercontainer. Alternativ geben Sie Transportverpackungen an den Lieferanten zurück, der sie nach § 39 VerpackDG unentgeltlich zurücknehmen muss. Alle Filialen koordiniert Ihr Ansprechpartner; mehr zum Papiercontainer.
Welche Entsorgungsdienstleister arbeiten bundesweit für Filialnetze?
entsorgo organisiert Tonnen, Container, Aktenvernichtung und Räumungen für Filialen in ganz Deutschland. Sie haben einen Ansprechpartner für alle Standorte, und mit dem neuen entsorgoTOOL kommt bald ein gemeinsames System für Aufträge und Nachweise dazu.
Müssen Händler Transportverpackungen zurücknehmen?
Ja. Hersteller und Vertreiber nehmen Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen, die nicht beim Endkunden landen, am Ort der Übergabe unentgeltlich zurück. Unter Geschäftskunden dürfen sie Ort und Kosten anders vereinbaren. Wer zurücknimmt, dokumentiert jährlich bis zum 15. Mai Menge und Material (§ 39 VerpackDG).
Was gilt seit August 2026 statt des Verpackungsgesetzes?
Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 und das deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, beide seit dem 12. August 2026. Registrierungen aus dem alten Verpackungsregister gelten weiter; Änderungen müssen bis zum 12. November 2026 eingetragen sein.
Wie lange muss ich Kassenbelege aufbewahren?
Buchungsbelege acht Jahre, seit 2025 gilt die verkürzte Frist. Sie beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist, und läuft nicht ab, solange eine Steuerfestsetzung offen ist (§ 147 AO). Danach vernichten Sie datenschutzgerecht.
Wie entsorgen Supermärkte abgelaufene Lebensmittel?
In eigenen Tonnen, verpackte Ware getrennt von loser. Verpackte Lebensmittel werden vor der Verwertung entpackt; das bestätigt der Entsorger bei der ersten Übergabe in Textform (§ 4a GewAbfV). Lebensmittel tierischer Herkunft sind Material der Kategorie 3 und gehen an registrierte Sammler.
Muss ich alte Elektrogeräte von Kunden zurücknehmen?
Ja, wenn Ihre Verkaufsfläche für Elektrogeräte mindestens 400 m² groß ist, oder als Lebensmittelhändler ab 800 m² Gesamtverkaufsfläche, wenn Sie mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Dann nehmen Sie beim Kauf ein gleichartiges Altgerät zurück und kleine Geräte bis 25 cm auch ohne Kauf, bis zu drei je Art (§ 17 ElektroG).
Kann ich die Entsorgung aller Filialen zentral steuern?
Ja. Ihr Ansprechpartner bei entsorgo koordiniert alle Filialen, auf Wunsch mit einem Rahmenvertrag. Mit dem neuen entsorgoTOOL, das in Kürze startet, legen Sie jede Filiale als Standort an, buchen Leerungen und Container und sehen, was wo abgeholt wurde. Voranmelden können Sie sich schon jetzt.





